Lohninger – Wunder
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1. Inhalt des Onlineangebotes
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2. Verweise und Links
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3. Urheber- und Kennzeichenrecht
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4. Datenschutz
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5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
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6. Google Analytics und Google+
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7. Google Analytics
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8. Sonstiges
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen diesesTextes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Wir haben im Sinne der besseren Lesbarkeit der Inhalte dieser Webseite entweder die männliche oder weibliche Form von personenbezogenen Bezeichnungen gewählt. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung des jeweils anderen Geschlechts. Wenn wir also zum Beispiel vonUnternehmern oder Mitarbeitern sprechen, meinen wir gleichermaßen und selbstverständlich auch Unternehmerinnen und Mitarbeiterinnen. Alle Informationen sprechen Frauen und Männer gleichermaßen an.Diese Webseite ist leider für Personen mit körperlichen Einschränkungen wie zum Beispiel Sehen, Hören oder Motorik nichtvollständig funktionsfähig. Wir entschuldigen diesen Umstand und sind gerne bereit hier über andere Kanäle unsere Dienstleistungen zu erläutern. Gerne verweisen wir an dieser Stelle auf die Schlichtungsstelle für Behindertengleichstellung des Sozialministeriums der Republik Österreich.
AGBs
Wir orientieren uns bei unserer Berufsausübung an den Berufsgrundsätzen und Standesregeln für Unternehmensberater der UBIT.Im Besonderen gelten die AGB´s.
1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht aus drücklich hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer(Unternehmensberater) ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung
2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfallvertraglich vereinbart.
2.2 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, die ihm obliegendenAufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer (Unternehmensberater) anbietet.
3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers /Vollständigkeitserklärung
3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
3.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer (Unternehmensberater) auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer(Unternehmensberater) auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für dieErfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung(Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) von dieser informiert werden.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungenzu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragtenDritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zuverhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers aufAnstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
5. Berichterstattung / Berichtspflicht
5.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich, über seineArbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritterdem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.
5.2 Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h.zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss desAuftrages.
5.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist bei der Herstellung desvereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigenerVerantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmteArbeitszeit gebunden.
6. Schutz des geistigen Eigentums
6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) undseinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondereAnbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme,Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.)verbleiben beim Auftragnehmer (Unternehmensberater). Sie dürfen vomAuftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnissesausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. DerAuftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohneausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zuvervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eineunberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung desAuftragnehmers (Unternehmensberaters) – insbesondere etwa für die Richtigkeitdes Werkes – gegenüber Dritten.
6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt denAuftragnehmer (Unternehmensberater) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung desVertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche,insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
7. Gewährleistung
7.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist ohne Rücksicht auf einVerschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten undMängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hievonunverzüglich in Kenntnis setzen.
7.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nachErbringen der jeweiligen Leistung.
8. Haftung / Schadenersatz
8.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) haftet dem Auftraggeber fürSchäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens(Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, dieauf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.
8.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb vonsechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalbvon drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltendgemacht werden.
8.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass derSchaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
8.4 Sofern der Auftragnehmer (Unternehmensberater) das Werk unterZuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs-und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt derAuftragnehmer (Unternehmensberater) diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. DerAuftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
9. Geheimhaltung / Datenschutz
9.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich zuunbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangendengeschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnissesowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktischeTätigkeit des Auftraggebers erhält.
9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater),über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände,die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind,insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Drittengegenüber Stillschweigen zu bewahren.
9.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist von der Schweigepflichtgegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient,entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbindenund haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie füreinen eigenen Verstoß.
9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende diesesVertragsverhältnisses hinaus.
9.5 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, ihmanvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung desVertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet demAuftragnehmer Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmeninsbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwaZustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
10. Honorar
10.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer(Unternehmensberater) ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen demAuftraggeber und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater). Der Auftragnehmer(Unternehmens-berater) ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechendZwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch denAuftragnehmer fällig.
10.2 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) wird jeweils eine zumVorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
10.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) vom Auftraggeberzusätzlich zu ersetzen.
10.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, dieauf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigtenvorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer(Unternehmensberater), so behält der Auftragnehmer (Unternehmensberater) denAnspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparterAufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorarfür jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwartengewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die erspartenAufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die derAuftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nichterbracht hat, pauschaliert vereinbart.
10.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist derAuftragnehmer (Unternehmensberater) von seiner Verpflichtung, weitereLeistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus derNichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
11. Elektronische Rechnungslegung
11.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, demAuftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. DerAuftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischerForm durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) ausdrücklich einverstanden.
12. Dauer des Vertrages
12.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.
12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,- wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder- wenn über einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaftund wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfälligeÄnderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
13.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform;ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
13.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unterAusschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar.Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers(Unternehmensberaters). Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensortdes Auftragnehmers (Unternehmens-beraters) zuständig.
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung.